Förderungen
Übungsleiterförderung
Qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter (ÜL) sind für den Spielbetrieb von besonderer Bedeutung. Daher stellt der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen, ergänzend zu den Mitteln des Landkreises Cloppenburg, aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen Zuschüsse für lizenzierte nebenberufliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur Verfügung, die mindestens die erste Lizenzstufe absolviert haben.
Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte nebenberufliche ÜL/T
Richtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Förderung des Sports
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung der Fördermittel
Sportstättenbauförderung
Der KreisSportBund (KSB) Cloppenburg und der LSB Niedersachsen setzen sich für eine bedarfsgerechte Sportstättenentwicklung ein. Die Entwicklung von Vereinen und Verbänden kann nur durch die Herstellung und Sicherung einer modernen und wirtschaftlichen Sportinfrastruktur gewährleistet werden. Über den KSB Cloppenburg können sich Mitgliedsvereine durch den LSB Niedersachsen Baumaßnahmen im Sportstättenbau aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen fördern lassen.
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (LSB)
Richtlinie des Landkreis Cloppenburg für die Förderung des Sports
Sonderprogramm des Landkreis Cloppenburg zur Förderung von Kunstrasenplätzen
Alle weiteren Dokumente (Antragsformulare, etc.) finden Sie im LSB-Intranet unter der Rubrik "Hilfe - Sportstättenbau".
Sportgeräteförderung
Die Mitgliedsvereine desKSB Cloppenburg können einmalig pro Jahr einen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Beschaffung von Sport- und Pflegegeräten stellen. Antragsschluss ist am 31.10. eines Jahres.
Weitere Informationen und Details zur Sportgeräteförderung und zur Antragsstellung können der Richtlinie zur Sportgeräteförderung und dem Antragsformular entnommen werden.